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FAQ

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu meinem Angebot.

 

Fragen zur Terminbuchung

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Darf ich einen bereits vereinbarten Termin absagen oder verschieben?

Selbstverständlich. Allerdings bitten ich dich um frühzeitige Benachrichtigung, so dass ich das Zeitfenster für andere Patienten öffnen kann. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine muss ich dir deshalb verrechnen.

 

Fragen zur Verordnung

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Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung ausgestellt. Darf ich selbst bestimmen, wo ich in die Therapie will?

In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass du unabhängig von deinem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden darfst, wo du dich behandeln lassen willst. Das gilt auch, wenn dein Arzt dich explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn du die Therapie bereits begonnen hast, kannst du jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

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Wie lange ist meine Physiotherapie-Verordnung gültig?

Eine Physio-Verordnung ist drei Monate lang gültig. Du solltest jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum deinen ersten Termin gebucht haben. Sollte deine Verordnung während der Therapie auslaufen, unterstütze ich dich gerne bei der Organisation einer neuen Verordnung.

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Mein Arzt hat mir eine Physiotherapie-Verordnung für Massage ausgestellt. Darf ich damit zu einem Masseur?

Ihr Arzt hat es bestimmt gut mit dir gemeint. Aber da hat er wohl etwas durcheinandergebracht. Massage wird von der Grundversicherung nicht bezahlt und kann deshalb auch nicht verordnet werden. Mit deiner Verordnung kannst du aber einen Physiotherapeuten aufsuchen.

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Ich habe keine Verordnung. Darf ich trotzdem in die Physiotherapie?

Selbstverständlich bist du auch als Privatzahler willkommen.

 

 

Fragen zu Bezahlung und Rechnung

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Welche Zahlungsarten akzeptieren Sie?

Nicht-kassenpflichtige Angebote (Massagen, Hilfsmittel etc.) müssen bei mir Bar oder per TWINT bezahlt werden. 

Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechne ich mit den meisten Versicherungen direkt ab, deshalb bekommst du von mir in der Regel ohnehin keine Rechnung.

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Wann bekomme ich die Rechnung für meine Behandlung?

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechne ich wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit deiner Krankenkasse/Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhältst du deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt.

Einzelne Versicherungen sind technisch nicht in der Lage, elektronische Rechnungen zu verarbeiten. In diesen Fällen behalte ich mir vor, dir meine Leistung nach der Letzen Behandlung direkt in Rechnung zu stellen. Mit dem beigelegten Rückforderungsbeleg kannst du die Kosten an deine Versicherung weiterreichen.

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Fragen zur Physiotherapie

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Muss ich zuhause Übungen absolvieren?

Gezieltes Training kann – je nach Art und Schwere der Störung – den Heilungsverlauf enorm verbessern. Wenn du zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvierst, kann die Genesung deshalb schneller vorangehen.

Mir ist aber auch klar, dass ein Heimprogramm nur so gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Ich werde dir deshalb Übungen empfehlen, die für dich machbar sind.

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Mein Arzt hat mir zwar Physiotherapie verschrieben, aber eigentlich hätte ich lieber einfach eine Massage. Ist das möglich?

Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das muss nicht zwingend eine Massage sein. Die Grundversicherung bezahlt nicht für reine Wohlfühl-Behandlungen. Solltest du eine Massage wünschen, bei der es um dein Wohlbefinden geht, stehe ich dir gerne zur Verfügung.

 

Fragen zu Domizilbehandlungen

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Gerne komme ich für Hausbehandlungen zu dir.

Wenn dir der Besuch in der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Arzt eine sogenannte Domizilbehandlung verordnen, bei welcher die Versicherung eine Fahrkostenpauschale von ca. 30 Franken übernimmt.

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